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0. Einleitung

Das Verhalten von Menschen in einer Diktatur, und vor allem die spätere Beurteilung dieses Handelns sind heute in Deutschland wieder aktuell geworden. Die Geschichtswissenschaft hat mit der Aufarbeitung des Verhaltens der Bevölkerung in der Zeit des Nationalsozialismus eine Grundlage geschaffen, die auch für den Umgang mit der jüngsten deutschen Geschichte eine Grundlage sein kann.
In dieser Arbeit soll das Verhalten der katholischen Jugend in der Zeit des Nationalsozialismus dargestellt und analysiert werden. Dabei müssen letztlich, wie bei jeder differenzierten Analyse eines Sachverhaltes Gesichtspunkte theoretisch getrennt werden, die in Wirklichkeit untrennbar zusammengehören.
Das Verhalten der katholischen Jugend im Dritten Reich hängt mit verschiedenen Bereichen zusammen. Relevant sind das gesellschaftliche Umfeld und die politischen Bedingungen, ebenso wie die Bindung der Jugend an die Werte und Aussagen der Kirche. Damit ist das Verhalten der Jugend als ein Aspekt des Verhältnisses von Kirche und Staat zur Zeit des Nationalsozialismus zu sehen.
In einem ganz anderen Zusammenhang kann das Thema gesehen werden, wenn man es als einen Aspekt des oppositionellen Verhaltens der gesamten Jugend im Dritten Reich betrachtet. Diese Aspekte schließen sich nicht aus und müssen beide beachtet werden, will man dem Verhalten der katholischen Jugendlichen gerecht werden.

In der vorliegenden Arbeit führen die zwei einleitenden Kapitel in die Voraussetzung der späteren Situation der Jugend ein. Erst von diesen Gmndlagen aus kann die Problematik des Themas richtig eingeordnet werden.
Kapitel I führt ein in die Situation, in der sich die katholische Jugend zu Beginn des Dritten Reiches befand. Dabei wird der Aufbruch der Jugend in der Jugendbewegung als Grundlage für das Aufbrechen alter Strukturen in der katholischen Jugendarbeit aufgezeigt. Dieses Aufbrechen war die Voraussetzung für ein neues Selbstbewußtsein der jungen katholischen Laien in der katholischen Kirche dieser Zeit.
Kapitel II stellt diesem Aufbruch den Anspruch eines totalitären Staates entgegen. Es wird aufgezeigt wie nach und nach die Gleichschaltung der Jugend im Sinne der Nationalsozialisten vollzogen wird. Ziel ist die totale Erfassung der Jugend durch die Jugenddienstpflicht und die Ausschaltung konkurrierender Sozialisationsbereichen.

In den beiden Hauptkapiteln soll die Situation und das Verhalten der katholischen Jugend während dem Dritten Reich unter verschiedenen Blickwinkeln dargestellen werden.
Kapitel III hat als Rahmen die Verhandlungen um den Artikel 31 des Reichskonkordates und die Auseinandersetzung um seine Auslegung und Durchführung. Innerhalb dieses Rahmens sind die Benachteiligung der katholischen Jugend und die Standfestigkeit der Jugend angesiedelt. Dies Phase der Auseinandersetzung endet mit dem offenen Bruch der Schutzgarantien des Konkordates durch das Gesetz über die Hitlerjugend.
Kapitel IV stellt die veränderte Ausgangslage aufgrund des erzwungenen Rückzugs in die Pfarrseelsorge dar. Dabei wird zum einen die Reaktion im Rahmen der vorgegebenen Richtlinien aufgezeigt. Es werden zum anderen aber auch die verschieden Bereiche angesprochen, in denen die staatlichen Vorgaben von den Jugendlichen eindeutig übertreten werden. Diese Aktionen münden schließlich in den schwer faßbaren Bereich des aktiven Widerstandes, der von Jugendlichen geleistet wurde.

Kapitel V versucht eine knappe Deutung des Resultates von Kapitel III und IV auf der Grundlage der Diskussion, die der Widerstandsbegriff in der Politik- und Geschichtswissenschaft erfahren hat.

Der Praxisteil in Kapitel VI ordnet das erarbeitete Resultat ein in die Religionspädagogik und versucht aufzuzeigen, auf welchen Ebenen der Sachverhalt einen Bezug zum Leben des Schülers aufweist und damit für den schulischen Religionsunterricht fruchtbar gemacht werden kann.

Die Arbeit wurde erstmals abgefaßt im Rahmen des Studiums an der Fakultät für Religionspädagogik (FHSt) an der Katholischen Universität Eichstätt und wurde dort als Diplomarbeit im Fach Kirchengeschichte bei Prof. Wehrl eingereicht. Die Beispiele, die das geschilderte Verhalten der Jugendlichen verdeutlichen sollen, sind deshalb vorwiegend aus dem fränkischen und bayrischen Raum genommen. Wo es möglich war wurden Vorkommnisse aus Eichstädt selbst als Illustration ausgewählt.


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